Häufig gestellte Fragen

In unserem Webshop führen wir nur Feuerwerkskörper, die auch von Privatpersonen gekauft werden können. Die meisten davon können von Privatpersonen auf privatem Gelände das ganze Jahr über verwendet werden.

In den ersten Januartagen gehört es zu jeder Nachrichtensendung, dass nicht verbrauchte Silvesterfeuerwerkskörper zum Kaufort zurückgebracht und abgegeben werden müssen. Darauf basierend würde jeder denken, dass es mit dem Feuerwerk für das ganze Jahr “ausgeschossen” ist, bis zum nächsten Silvester muss man also ein Jahr warten.
Tja, das stimmt so nicht ganz!
Die meisten Produkte, die am Jahresende verkauft werden, dürfen auch von Privatpersonen das ganze Jahr über ohne Genehmigung genutzt werden!
In unserem Webshop sind diese Feuerwerkskörper, die ganzjährig auf Privatgrundstücken verwendet werden können, nicht nur vor Silvester, sondern auch im Laufe des Jahres erhältlich. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2, die von Privatpersonen das ganze Jahr über verwendet werden können.
Ich sehe mir die Produkte an

Kategorie

  • Ganzjährig auf Privatgrundstücken nutzbar
  • VIPPIRO.HU Feuerwerks-Webshop ist das ganze Jahr über verfügbar
  • Freigegeben für den Betrieb ab 14 Jahren
  • Unter 14 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen zu verwenden
  • Ihre Kennzeichnung auf der Verpackung: KAT. F1 oder CAT 1

2. Kategorie

  • Ganzjährig auf Privatgrundstücken nutzbar
  • VIPPIRO.HU Feuerwerks-Webshop ist das ganze Jahr über verfügbar
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Unter 16 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen zu verwenden
  • Ihre Bezeichnung auf der Verpackung: KAT. F2 oder CAT 2

3. Kategorie

  • Nur am 31. Dezember von 18:00 bis 6:00 Uhr des folgenden Kalenderjahres nutzbar
  • VIPPIRO.HU Silvester-Feuerwerks-Webshop: Bestellungen sind ab November möglich und werden in den Tagen vor Silvester ausgeliefert. An Verkaufsständen mit Containern sind die Feuerwerkskörper ausschließlich zwischen dem 28. und 31. Dezember erhältlich.
  • Nicht verwendete oder fehlerhafte Feuerwerkskörper der Kategorie 3 sind vom Käufer bis zum 5. Januar an den Händler zurückzugeben, der sie kostenlos zurücknehmen muss. (Wir erstatten auch den Kaufpreis!)
  • Über 18 Jahre einsetzbar
  • Ihre Kennzeichnung auf der Produktverpackung ist KAT. F3 oder CAT. 3.

173/2011. (VIII. 24.) Korm. rendelet a polgári célú pirotechnikai tevékenységekről

Spezielle Regeln für Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2

103. § (1) Auf pyrotechnische Erzeugnisse der 1. und 2. Klasse sind die Bestimmungen dieser Verordnung unter den in diesem Titel festgelegten Abweichungen anzuwenden.

(2) Für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist keine Genehmigung für den Kauf und Besitz von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie 1 – mit Ausnahme von Böllern – erforderlich. Sie dürfen diese gleichzeitig in einer Gesamtmenge von bis zu 1 kg Netto-Explosivstoffmasse lagern und gemäß der Gebrauchsanweisung verwenden. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 nur unter Aufsicht einer volljährigen Person verwenden.

(3) Eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, benötigt keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 – mit Ausnahme von Knallkörpern. Sie darf diese gleichzeitig in einer Gesamtmenge von bis zu 1 kg Netto-Wirkstoffgehalt lagern und gemäß der Bedienungs- und Wartungsanleitung verwenden. Eine Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person verwenden.

104. § (1) Feuerwerkskörper der pyrotechnischen Klassen 1 und 2

a) in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen, Räumlichkeiten kirchlicher juristischer Personen, Naturschutzgebieten sowie an Veranstaltungsorten öffentlichen Raums darf es nur in Anwesenheit und unter Anleitung eines Pyrotechnikers verwendet werden,

b) darf in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht verwendet werden und darf nur in geschlossener Verpackung transportiert werden,

c) darf in Bereichen, die von Privatpersonen für den Straßen- und Fußgängerverkehr (Straßen, Gehwege, Brücken usw.), für Freizeit, Unterhaltung, Sport und Erholung genutzt werden – mit Ausnahme des Zeitraums vom 28. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres, 6 Uhr –, nicht verwendet werden.

(2) Defekte oder abgelaufene Feuerwerkskörper der pyrotechnischen Klassen 1 und 2 sind vom Käufer an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Der Händler ist verpflichtet, diese kostenlos und ohne Kosten erstattet zurückzunehmen.

(3) Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 können mangels eines geeigneten Lagerorts auch nach § 26 gelagert werden.

§ 105 (1) Der Vertrieb von Feuerwerkskörpern der pyrotechnischen Klassen 1 und 2 muss dem zuständigen Polizeipräsidium am Ort des Vertriebs mindestens fünfzehn Arbeitstage vor Aufnahme der Tätigkeit angezeigt werden.

(2) Die nach Absatz 1 erstattete Anzeige ist mit dem in Nummer 5 von Anhang 3 festgelegten Inhalt zu erstatten, zu dem die Polizei eine Bescheinigung ausstellt.

(3) Im Rahmen der Meldung weist der Antragsteller die Existenz des Grundrisses und der technischen Beschreibung der Vertriebsanlage sowie die Fertigstellung der Entwurfszeichnung der Sicherheitsvorrichtungen nach.

(3a) Bei der Prüfung des Antrags holt die Genehmigungsbehörde die Lagererlaubnis ein und berücksichtigt diese im Rahmen ihres Verfahrens.

(4) Wenn die auf der Grundlage der Meldung für eine sichere Vermarktung und Lagerung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, verbietet das Präsidium der Polizeidirektion gemäß Absatz (1) die Ausübung der Tätigkeit mindestens fünf Tage vor Beginn der Vermarktung.

106. § (1) Feuerwerkskörper der pyrotechnischen Klassen 1 und 2 – mit Ausnahme des vorübergehenden Verkaufs dieser Produkte aus Containern zum Jahresende – dürfen nur in einem auf diesen Zweck spezialisierten Geschäft mit offenem Verkauf oder in einem dafür gesonderten Bereich eines anderen Geschäfts verkauft werden.

(2) Feuerwerk der Kategorie 2 darf nicht in Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr oder für Massenaufenthalte sowie in Warenhäusern oder Markthallen mit einer Grundfläche von mehr als 300 m² (gesamt pro Etage) vermarktet werden.

Spezielle Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 3

107. § (1) Für pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 3 sind die Vorschriften dieser Verordnung mit den in diesem Titel festgelegten Abweichungen anzuwenden.

(2) Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist weder für den Erwerb von Feuerwerkskörpern der pyrotechnischen Kategorie 3 zwischen dem 28. und 31. Dezember, noch für deren Verwendung am 31. Dezember von 18 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Kalenderjahres gemäß der Bedienungsanleitung, eine Genehmigung erforderlich.

(3) Die Gebrauchsanleitung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 3 muss die Frist für die erlaubnisfreie Verwendung des Produkts durch Privatpersonen enthalten.

§ 108 (1) Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 3 dürfen nur unter Anleitung eines Pyrotechnikers in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Sportstätten, Räumlichkeiten von Kirchen oder anderen religiösen Organisationen und an öffentlichen Orten, die als Veranstaltungsorte dienen, verwendet werden.

(2) 3. Feuerwerkskörper der pyrotechnischen Klasse III dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht verwendet und nur in geschlossener Verpackung befördert werden.

(3) Unbenutzte oder fehlerhafte Feuerwerkskörper der pyrotechnischen Klasse 3 sind vom Käufer bis zum 5. Januar an den Händler zurückzugeben, der sie kostenlos und ohne Kostenrückerstattung zurücknehmen muss.

Erwachsenen Personen ist es gestattet, Feuerwerkskörper der Pyrotechnischen Klasse 3 bis zu dem in Absatz (3) genannten Zeitpunkt zu besitzen und zu lagern, sofern die Gesamtmasse des Nettowirkstoffs 3 kg nicht überschreitet.

Die Hauptfrage ist, ob wir Lust haben, herumzubasteln, oder ob wir eine kompakte Lösung wollen?

Wenn Sie keine Erfahrung mit Feuerwerkskörpern haben und das Erlebnis, die Produkte anzuzünden, nicht so wichtig ist, ist es auf jeden Fall ratsam, sich für eine zu entscheiden, bei der nach einmaligem Anzünden mehrere Schüsse schön nacheinander abgefeuert werden.

Diese Art von komplexen visuellen Effekten bietende Feuerwerke sind meist rechteckig oder zylinderförmig. Sie enthalten mehrere nebeneinander angeordnete Röhren, in denen die Schüsse stecken, die im Inneren des Kastens durch Verzögerer verbunden sind. Die spektakulären Effekte explodieren so präzise getaktet, nacheinander und nicht gleichzeitig am Himmel.

Die Größe der Ziegelsteine deutet auf die Anzahl der darin enthaltenen Rohre hin. Je größer die horizontale Ausdehnung des Körpers ist, desto mehr Rohre können darin sein, und je höher er ist, desto größer ist der Durchmesser der Rohre.

Warum sind die Kaliber von Rohren interessant? Je größer, desto lauter ist es, desto höher fliegen die Effekte. Es gibt sehr große Unterschiede.
Die kleinsten Röhren (12-15 mm) erledigen ihre Arbeit ohne besondere Geräusche, während die größten (38-45 mm) sogar den Boden unter uns zum Beben bringen.

Die Wirkungsdauer dieser kompakten Feuerwerke kann von 10 Sekunden bis zu mehreren Minuten dauern.

Und wer Brandstiftung liebt, dem sind Produkte im Stil von „1 Zündung – 1 Effekt” zu empfehlen. Auch hier ist das Repertoire sehr breit gefächert.

Raketen zum Beispiel, die aus einer Röhre gestartet werden müssen und wie echte Raketen zunächst stehend mit einem starken Funkenregen starten, dann beschleunigen und hoch in den Himmel schießen. Viele kleine Spielzeugartikel wie Bodendrehscheiben, Knallfrösche und Kreisel gehören ebenfalls dazu.

In letzter Zeit sind Röhrenbomben sehr beliebt geworden. Ein Produkt, eine Zündung, ein schöner Effekt in 25-40 m Höhe.

Ja, die Produkte mit den Bezeichnungen KAT. F1 und KAT. F2 sowie P1 und T1 dürfen das ganze Jahr über auf Privatgrundstücken ohne Genehmigung verwendet werden. Die überwiegende Mehrheit der Feuerwerkskörper, die in Silvesterboxen verkauft werden, gehört dazu. In Geschäften, die das ganze Jahr über geöffnet sind, wie auch in unserem, dürfen nur solche Produkte gekauft werden.

Die Gebrauchsanweisungen auf den Verpackungen müssen die Angabe der Produktkategorie enthalten.

Diese Feuerwerkskörper sind mit KAT. F3 gekennzeichnet. Sie verfügen über besonders große Rohre oder eine sehr hohe Schusszahl mit vielen Ladungen.

Diese Feuerwerkskörper sind mit KAT. F3 gekennzeichnet. Sie verfügen über besonders große Rohre oder eine sehr hohe Schusszahl mit vielen Ladungen.

Nur die mit KAT. F3 gekennzeichneten, für den Behälter, in dem Sie diese am Jahresende gekauft haben. Die Produkte mit der Kennzeichnung KAT. F1, KAT F2, T1 und P1 können aufbewahrt und auch während des Jahres verwendet werden.

Es gibt viele Arten von Feuerwerkskörpern, aber fast alle werden gezündet, indem man eine grüne Zündschnur anzündet.

Sie finden eine detaillierte Bedienungsanleitung auf jedem Produkt. Lesen Sie diese sorgfältig durch und befolgen Sie die Anweisungen bei der Verwendung des Feuerwerks.

Gott bewahre, die Rakete in die Erde zu stecken! Das ist verboten und gefährlich! Eine Rakete steigt immer mit ihrem Stab auf, deshalb muss sie in ein Rohr oder eine Flasche gesteckt werden, in der der Raketenstab nicht klemmt und aus der die Rakete leicht herausfliegen kann. Das Loch im Rohr darf auch nicht zu groß sein, sonst kippt die Rakete darin um und schießt möglicherweise zur Seite.

Nein. Böller sind eine Art von Feuerwerkskörpern, die für ihre Geräuschkulisse entwickelt wurden. Ihr Besitz und Verkauf durch Privatpersonen ist in Ungarn seit 2006 verboten!

Diese entstehen wahrscheinlich durch Herstellungsfehler, am häufigsten durch gerissene Zündschnüre. Diese sind an den Händler zurückzugeben, der sie kostenlos zurücknehmen muss. (Wir erstatten auch den Kaufpreis!)

In Ungarn muss auf der Verpackung obligatorisch Angaben darüber gemacht werden, wie lange das Produkt verwendet werden kann. Wenn das Produkt aus einem anderen europäischen Land stammt, wird dies dort nicht unbedingt angegeben, da die EU-Norm besagt: Solange ein Produkt bestimmungsgemäß verwendet werden kann, kann es auch verwendet werden.

Falls die Ware sichtbare physische Schäden aufweist (z. B. verbeulte Rohre) oder wenn das Produkt stark durchnässt ist oder offensichtlich stark durchnässt war (ein paar Minuten im Regen schaden nicht, aber wenn es die ganze Nacht eingeweicht hat, sollten wir es danach nicht mehr verwenden, auch wenn es getrocknet ist).

Kleine, spielerische Produkte aus wenigen Metern Entfernung: Typischerweise beträgt ihr Sicherheitsabstand 1 bis 8 m. Mehrschüssige Batterien, Raketen, Böller, je nach Kalibergröße, sind aus mindestens 20-25 m zu betrachten, die wirklich sehr großen Kaliber aus mindestens 30-35 m. Es ist ein Irrtum, dass man nah am Produkt sein muss, denn dann sehen wir die Effekte nur von unten, und das ist nicht spektakulär (eher nur aufregend 🙂 ).

3 € RABATT AUF DEINEN ERSTEN EINKAUF!

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie 1000 Ft auf Ihren ersten Einkauf!
AT Newsletter-Anmeldung
Kreuz